Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen, einstweilige Verfügungen und Vertragsstrafen sind Schlagworte, die jedem Unternehmer bekannt und mit einem Rechtsgebiet untrennbar verbunden sind: dem Wettbewerbsrecht. Es entscheidet über die Zulässigkeit einer einzelnen Werbemaßnahme oder ein gesamtes Geschäftsmodells und damit über den Erfolg oder Misserfolg von Geschäftsideen und Marketingkonzepten.