Wettbewerbsrecht

Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen, einstweilige Verfügungen und Vertragsstrafen sind Schlagworte, die jedem Unternehmer bekannt und mit einem Rechtsgebiet untrennbar verbunden sind: dem Wettbewerbsrecht. Es entscheidet über die Zulässigkeit einer einzelnen Werbemaßnahme oder ein gesamtes Geschäftsmodells und damit über den Erfolg oder Misserfolg von Geschäftsideen und Marketingkonzepten.

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